§ 1Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die die GenSearch Switzerland GmbH, Birsigstrasse 50, 4054 Basel, Schweiz (nachfolgend „Valenz Search“ oder „der Berater“) unter der Marke „Valenz Search“ gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant“) erbringt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mandanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Valenz Search ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten für alle Mandate im DACH-Raum (Schweiz, Deutschland, Österreich) sowie grenzüberschreitende Projekte. Vertragspartner ist stets ausschliesslich die GenSearch Switzerland GmbH.
§ 2Vertragsgegenstand & Leistungen
(1) Valenz Search erbringt für den Mandanten Leistungen der Personalberatung und Personalvermittlung. Der genaue Leistungsumfang wird in einer separaten Mandatsvereinbarung geregelt. Typische Leistungen umfassen:
- Analyse und Schärfung des Anforderungsprofils
- Recherche und gezielte Ansprache geeigneter Kandidat:innen (Direktansprache / Executive Search)
- Erstgespräche und fachliche Vorauswahl
- Erstellung und Präsentation einer Shortlist mit Kandidatenprofilen
- Begleitung der Interviews und Vertragsverhandlungen
- Onboarding-Support innerhalb der Nachbesetzungsgarantie (§ 7)
(2) Valenz Search schuldet keinen konkreten Vermittlungserfolg („Dienstvertrag mit Bemühenszusage“), es sei denn, in der Mandatsvereinbarung ist ausdrücklich eine erfolgsabhängige Vergütung („Contingency“) vereinbart.
(3) Die Leistungen werden persönlich durch den beauftragten Berater oder das Team erbracht. Die Einschaltung qualifizierter Mitarbeiter:innen und Research-Partner ist zulässig.
§ 3Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag zwischen Valenz Search und dem Mandanten kommt durch Unterzeichnung einer schriftlichen Mandatsvereinbarung zustande. In dringenden Fällen genügt eine Auftragsbestätigung per E-Mail (Textform).
(2) Mit Erteilung des Mandats bestätigt der Mandant, dass er zur Besetzung der Position berechtigt und entsprechend intern abgestimmt ist.
§ 4Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Der Mandant stellt Valenz Search alle für die Mandatsbearbeitung notwendigen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
- detailliertes Anforderungsprofil und Stellenbeschreibung
- Gehaltsband und Bonusstruktur
- interne Besetzungshistorie (ggf. bereits geprüfte Profile)
- Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz
(2) Der Mandant verpflichtet sich zu einem Feedback innerhalb von 10 Arbeitstagen auf vorgeschlagene Profile. Verzögert sich die Rückmeldung ohne triftigen Grund um mehr als 20 Arbeitstage, ist Valenz Search berechtigt, das Mandat ruhend zu stellen oder den Bearbeitungsstand anzupassen.
§ 5Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen und Kandidatenprofile vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht gilt auch über das Ende des Mandats hinaus für die Dauer von drei Jahren.
(2) Kandidatenprofile werden dem Mandanten ausschliesslich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Kandidat:innen übermittelt.
(3) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, revDSG). Einzelheiten regelt gegebenenfalls eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Siehe auch unsere Datenschutzerklärung.
(4) Der Mandant verpflichtet sich, zugeleitete Kandidatenprofile nur für den Zweck der konkreten Stellenbesetzung zu verwenden und sie nicht an Dritte – einschliesslich konzernverbundener Unternehmen – weiterzugeben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Mandatsvereinbarung. In der Regel gelten folgende Modelle:
6.1 Erfolgsabhängige Vergütung (Contingency)
Die Vergütung beträgt üblicherweise 25 %–33 % des vertraglich vereinbarten Bruttojahreszielgehalts (Basisgehalt + vertraglich zugesagter Zielbonus) der eingestellten Person. Sie wird ausschliesslich bei erfolgreicher Einstellung fällig.
6.2 Retained Search (Executive)
Bei exklusiven Executive-Search-Mandaten wird die Vergütung in drei Raten abgerechnet: je ein Drittel bei Mandatserteilung, bei Präsentation der Shortlist und bei Vertragsunterzeichnung des Kandidaten.
6.3 Contract & Interim Management
Bei Projekteinsätzen wird ein Tagessatz vereinbart. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis genehmigter Timesheets.
(2) Für Kandidat:innen ist unsere Leistung ausnahmslos kostenlos. Sämtliche Vergütungen werden ausschliesslich durch den Mandanten getragen.
(3) Rechnungen werden in CHF, EUR oder einer anderen vereinbarten Währung ausgestellt. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer; die Gesellschaft fakturiert aus der Schweiz (Schweizer MWST bzw. Reverse-Charge-Verfahren für EU-Mandanten nach den jeweiligen Regelungen).
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
§ 7Nachbesetzungsgarantie
6-Monats-Garantie: Scheidet eine durch Valenz Search vermittelte Person innerhalb von sechs Monaten ab dem vertraglichen Arbeitsbeginn aus dem Unternehmen des Mandanten aus – sei es durch Eigenkündigung oder Kündigung durch den Mandanten aus Gründen, die nicht im Verhalten des Mandanten liegen –, führen wir die Nachbesetzung einmalig kostenfrei durch.
Voraussetzung ist, dass alle Honorarrechnungen vollständig bezahlt wurden und der Mandant den Ausfall innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzeigt. Die Garantie entfällt bei betriebsbedingter Umstrukturierung, Wegfall der Stelle oder bei grobem Fehlverhalten des Mandanten.
§ 8Abwerbeverbot
(1) Der Mandant verpflichtet sich, für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für 12 Monate danach keine Mitarbeitenden von Valenz Search direkt oder indirekt abzuwerben oder in eigener oder fremder Sache anzustellen.
(2) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 60.000 fällig; die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
§ 9Haftung
(1) Valenz Search erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und verifiziert die von Kandidat:innen gemachten Angaben im marktüblichen Rahmen (u. a. Referenzprüfung). Eine Haftung für die Wahrheit sämtlicher Angaben der Kandidat:innen wird nicht übernommen; die finale Einstellungsentscheidung obliegt dem Mandanten.
(2) Valenz Search haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach auf den Betrag des vereinbarten Honorars für das konkrete Mandat begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10Laufzeit & Kündigung
(1) Mandate werden grundsätzlich bis zur erfolgreichen Besetzung der Position erteilt. Jede Partei kann das Mandat mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen.
(2) Bei vereinbartem Retained Search sind bereits angefallene Raten nicht rückerstattungsfähig.
(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch für Mandate mit Sitz des Mandanten in Deutschland oder Österreich, soweit kein zwingendes nationales Recht entgegensteht.
(2) Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Basel-Stadt, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände – insbesondere zugunsten von Verbrauchern nach den jeweiligen nationalen Vorschriften in DE und AT – bleiben unberührt.
(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Schriftform: Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel selbst.
Unsere sechs verbindlichen Zusagen aus der Startseite (kostenlos für Kandidat:innen, keine Weitergabe ohne Freigabe, 5-Tage-Feedback, persönlicher Ansprechpartner, 12 Monate Begleitung, 6-Monats-Garantie) sind fester Bestandteil jeder Mandats- und Kandidatenvereinbarung.
Basel, 01.04.2026
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